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Bisheriges Jagdgesetz genügt!

Um die Probleme mit den Grossraubtieren und den Fisch fressenden Vögeln zu lösen, braucht es nicht zwingend ein neues eidgenössisches Jagdgesetz. Das bisherige, das aus dem Jahr 1985 stammt, genügt und entspricht allen modernen Auffassungen von Schutz und Nutzung.

22.02.08 |

Dies ergab eine von JagdSchweiz und vom Schweizerischen Fischerei-Verband durchgeführte, sehr gut besuchte Fachtagung im Rahmen der Ausstellung FISCHEN JAGEN SCHIESSEN am Freitag in Bern.

 

Die Teilnehmer, darunter auch Dr. Reinhard Schnidrig, Leiter der Sektion Jagd und Artenschutz im BAFU, bestätigten die Auffassung des von JagdSchweiz beauftragten Rechtsgutachters Dr. Thomas N. Müller, dass auch die Beutetiere der Grossräuber Anspruch auf Schutz und Artenvielfalt haben. Gestützt auf die Erfahrungen im Umgang mit den Kormoranen am Hochrhein wurde betont, dass die Zusammenarbeit von Jägern, Fischern und Natur- und Vogelschützern vor Ort, verbunden mit offener Information, gegenseitiges Verständnis zu wecken in der Lage ist.

 

Zu den geeigneten Management-Massnahmen gehöre auch der gezielte Abschuss einzelner Schaden stiftender Grossraubtiere, wurde an der Tagung betont.

 

Autor: Karl Lüönd

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