14.04.08 | Die verschärften Vorschriften seien nötig geworden, weil eine kleine Minderheit der Jägerschaft sich ungebührlich verhalten habe, sagte Volkswirtschaftsdirektor Andreas Rickenbacher am Montag an einer Medienkonferenz. Die Wildtiere sollen nun besser geschont und Konflikte zwischen Jägerschaft und Bevölkerung entschärft werden.
Die Regierung hat beschlossen, die Jagd im Umkreis von 100 Metern von ständig bewohnten Gebäuden zu verbieten. Die Vorschrift sei nötig, weil Jäger durch unüberlegtes Schiessen in der Nähe von bewohnten Gebäuden Menschen erschreckten und verstörten.
Zur Baujagd auf Füchse erlässt der Regierungsrat die schweizweit strengsten Vorschriften, verzichtet aber auf ein Verbot. So darf sie nur noch bis Ende Dezember ausgeübt werden, weil Anfang Jahr viele Jungtiere in den Bauten sind. Es darf pro Bau nur ein Bodenhund eingesetzt werden, und die Baujagd muss der Wildhut gemeldet werden.
Schusszeiten verkürzt
Auch die Schusszeiten werden verkürzt und zwar auf eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang, bei genügender Sicht. Auch hier kam es zu unüberlegten und gefährlichen Schussabgaben.
Weiter dürfen Jagdhunde im Januar und Februar nicht mehr eingesetzt werden. Damit werde das Wild in einer Zeit vor unnötigen Störungen geschützt, wo es wegen erhöhten Energiebedarfs besonders gefährdet ist. Rickenbacher erwähnte die Hunde, die gelegentlich als eigentliche Rehhetzer eingesetzt worden seien.
Fehlschüsse und die erfolglose Suche nach angeschossenem Wild müssen noch am gleichen Tag der Wildhut gemeldet werden. Zudem wurde präzisiert, dass Schusswaffe und Munition im Fahrzeug getrennt mitzuführen sind.
Mehr Strafanzeigen
Ein Grund, dass es seit der Einführung des neuen Jagdgesetzes zu deutlich mehr Strafanzeigen kam, liegt laut Jagdinspektor Peter Juesy darin, dass nicht die ganze Jägerschaft die höhere Eigenverantwortung auch wahrnahm. Nach altem Recht habe es pro Jahr 20 Strafanzeigen gegeben, nach neuem doppelt so viele.
Juesy sagte weiter, im Kanton Bern würden jährlich mehr als 8000 Tiere erlegt. Angesichts dieser hohen Zahl brauche es im Interesse einer waidgerechten Jagd strenge Vorschriften.
Um schnell handeln zu können, verzichtete die Regierung im ersten Anlauf auf die Änderung des Jagdgesetzes, die bedeutend mehr Zeit in Anspruch genommen hätte. Aufgrund eines Vorstosses im Grossen Rat wird dieser Schritt im Parlament demnächst trotzdem zur Sprache kommen.
Quelle: sda
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