22.09.11 | Die Steilvorlage aus der Baudirektion ist gespielt. Jetzt sind die künftigen Nutzer, die Jäger und Sportschützen, herausgefordert, ihren Beitrag an Trägerschaft und Betrieb zu leisten. Die Ausgangslage war klar: Gemäss Jagdgesetz sind Aus- und Weiterbildung der Jäger staatliche Aufgaben. Und wenn - wie geschehen - der Kanton von den Jägern ein Bedingungsschiessen verlangt, muss er auch für die Anlagen sorgen. Zweitens: Embrach ist ein bewährter, aber nicht zukunftsfähiger Standort. Die zum Teil aggressiven Anwohner sind zu nahe, die geschützten Töss-Auen verhindern den Ausbau. Ein Projekt in Embrach hätte einen Rattenschwanz von Streit und Ärger nach sich gezogen.
Also haben Baudirektor Markus Kägi und Jagdverwalter Urs Philipp einen neuen Standort gesucht. Philipp: «Das war auch der Grund dafür, dass alles so lange gedauert hat. Wir haben etwa zwei Dutzend Standorte im ganzen Kanton geprüft.» Was jetzt nördlich von Bülach geplant ist (unweit des Eglisauer Kreisels, wo der Verkehr aus Zürich und aus Winterthur zusammentrifft), hat keine Alternative - es wäre denn eine behelfsmässige Lösung in Embrach, wenn die Gemeinde den Baurechtsvertrag erneuern sollte. Kägi und Philipp sehen aber die Dinge in einem grösseren Zusammenhang: Auch die Schiessanlagen von Meilen und Pfäffikon sind auf längere Sicht in Frage gestellt - aus ähnlichen Gründen wie in Embrach: zu nahe an den Siedlungen, Altlastenprobleme. Das spricht über kurz oder lang für eine ausreichend grosse, zentrale Anlage.
Öffentliche Aufgabe - bereitwilliger Eigentümer
Dass der Bau einer Jagdschiessanlage eine öffentliche Aufgabe ist, steht juristisch ausser Zweifel. Damit sind auch die planungsrechtlichen Voraussetzungen gegeben, um zum Beispiel in der Landwirtschaftszone bauen zu dürfen. In Zusammenarbeit mit dem in Umweltdingen besonders erfahrenen Ingenieurbüro Basler & Hofmann hat die Baudirektion die Kriterien für den neuen Standort definiert. Die wichtigsten sind: mindestens drei Hektaren gross, gut erschlossen, Umsetzbarkeit der Anforderungen betreffend Sicherheit, Lärmschutz, Gewässerschutz, Altlasten, Lufthygiene, Natur- und Heimatschutz, Wald usw. Die Anlage benötigt einen kantonalen Eintrag im Richtplan, also unabhängig von Trägerschaft und öffentlicher Kostenbeteiligung einen Kantonsratsbeschluss!
Das Areal nördlich von Bülach umfasst sechs Hektaren. Es gehört der Bauunternehmen Eberhard AG, die dort eine Kiesgrube betreibt, die in absehbarer Zeit ausgeschöpft sein wird. Die Arealbesitzerin hat nach den Angaben von Urs Philipp eine Absichtserklärung abgegeben, das Gelände zur Verfügung zu stellen. Ein grosser Teil der Lärmschutz- Postulate ist durch Ausnützung des natürlichen Gefälles in der Kiesgrube machbar; man kann die Schiessstände sozusagen «einhausen». Das Gelände ist auch gross genug, dass man die Schiessrichtungen (und damit die Lärmimmissionen) weitgehend steuern kann.
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