27.06.12 | Von Karl Lüönd
Chefredaktor JAGD&NATUR
Trotz enormem politischem und medialem Druck hat der Bundesrat seine Linie durchgezogen und in der ab 15. Juli geltenden revidierten Eidgenössischen Jagdverordnung das Prinzip der nachhaltigen Naturnutzung gleichwertig an die Seite des unbestrittenen Schutzgedankens gestellt. Zugleich hat er die Forderung der Kantone nach einer differenzierten Regelung der Grossraubtierprobleme erfüllt. Der Jagd werden nicht wenige zusätzliche Erschwerungen auferlegt; so wird der Schiessnachweis obligatorisch und das Vorschriftennetz um die Baujagd noch dichter geflochten.
Am Nachmittag nach der Bundesratssitzung haben die Schutzorganisationen im Halbstundentakt reagiert – im Gleichschritt, wie sie zuvor gegen die Interessen der Jagd angetreten sind. Auch jetzt kommen die Argumente seltsam einheitlich daher: «Rückschritt» sagen Vogelschutz und Pro Natura, und in der regional differenzierten Grossraubtierlösung sieht der Vogelschutz gar eine Gefährdung der Biodiversität.
Mit starken Worten verschleiern die Schutzorganisationen ihre offenkundige Niederlage. Diese besteht darin, dass sie erstmals hinnehmen müssen, dass die oberste politische Behörde des Landes Schutz und Nutzen als gleichwertig einstuft. Damit verlieren die Schützer die exklusive Deutungsmacht, an die sie sich während vieler Jahre gewöhnt hatten. Selber schuld, könnte man sagen: Warum haben sie den an sich nicht besonders dramatischen Vorgang einer Verordnungsänderung politisch und medial über mehrere Jahre hinweg so hoch gehängt!
Es ist keineswegs so, dass der Bundesrat zu Lasten der Tierwelt vor der Lobby der Jäger eingeknickt wäre. (Kurz gelacht: Wo und wer ist die denn wirklich, gemessen an den Heerscharen von Naturschützern, die mit Millionenbudgets im Rücken die Wandelhalle im Bundeshaus bevölkern...?) Die neu verankerten Wildruhezonen, aber auch das Schiessobligatorium hätten wir gerne auf der gut eidgenössischen Grundlage von Einsicht und Zusammenarbeit belassen. Neue Regulierungen – auch bei der Baujagd – blähen die Bürokratie auf; man kann da den «Aufschrei» der jagdlichen Basis im Kanton Solothurn in letzter Minute gut nachvollziehen.
Wenn es in diesem Dossier Sieger gibt, dann sind es – wie so oft – diejenigen, die im Vorfeld am wenigsten Lärm veranstaltet haben: die Kantone und vor allem deren Konferenz der Jagdverwalter, die mit solidem Sachverstand und der praktischen Erfahrung im Rücken gegen «Rasenmäher-Lösungen» und flächendeckende Schutzforderungen angekämpft haben. Man wird ihnen dafür – auch bei den sich abzeichnenden Konflikten um den Biber – noch dankbar sein. Zugleich wurde einmal mehr bekräftigt, dass die Jagd in der Schweiz Sache der Kantone ist. Das ist gut so: für die Natur, für die Wildtiere und auch für die Jägerschaft.
Soweit wir sehen, herrscht bei betroffenen Interessengruppen das, was zu erwarten war: eine allgemeine mittlere Unzufriedenheit. So schlecht kann folglich die neue Jagdverordnung nicht sein!
1 KOMMENTARE
Ich habe Gestern die Südafrikanische Jagdprüfung die neu obligatorisch ist zum Besitzen von Feuerwaffen absolviert.
Scheibe "Impala", 3 Schuss liegend ohne Auflage 200m, 3 Schuss sitzend ohne anstreichen 100m und 3 Schuss stehend frei 50m. Ohne Probeschüsse, eingesehen und gezählt wird am Schluss. Min. Kalieber 7mm.
Dann, ein mehrseitiger schriftlicher Test quer durch das Repertuar eines Berufsjägers.
Auch Südafrika hat mit seinem neuen Jagdgesetz, nicht nur auf Druck der Natürschützer, einen positiven Schritt gemacht.
Mit Büchsenknall und Kugelschlag
Hans Burki, Südafrika
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