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News - Kanton Graubünden

Bündner Jagdbetrieb 2012 geregelt

Die Bündner Regierung hat die Jagdbetriebsvorschriften für das Jahr 2012 genehmigt. Diese regeln den Jagdbetrieb und bestimmen, welche Tiere erlegt werden dürfen. Der Abschussplan für Hirsche wurde leicht erhöht. Und für die Terminplanung: Die diesjährige Hochjagd dauert vom 3. bis 9.September 2012 und vom 17. bis 30.September 2012. Vom 10. bis 16.September 2012 ist die Hochjagd unterbrochen. Bereits festgelegt wurde der Termin der Hochjagd 2013: Sie dauert vom 2. bis und mit 8.September 2013 und vom 16. bis und mit 29.September 2013.

05.07.12 | Das Hirschwild hat trotz höheren Fallwildverlusten in Nordbünden im vergangenen Winter insgesamt einen konstanten Bestand. Es wird aktuell von einem Hirschbestand von rund 14'200 Tieren ausgegangen. Die im Jahre 2000 eingeführte, qualitative Abschussplanung beim Hirschwild hat sich bewährt und wird weitergeführt. Mit dieser wird sichergestellt, dass der notwendige Anteil an weiblichen Tieren erlegt wird. Aufgrund des diesjährigen Abschussplanes sind insgesamt 4'460 Hirsche zu erlegen. Damit liegt der Abschussplan um 130 Tiere höher als im Vorjahr. Der Plan ist erfüllt, wenn mindestens 2'230 weibliche Tiere erlegt worden sind.


Werden die Abschusspläne auf der ordentlichen Hochjagd nicht erfüllt, erfolgt eine Herbstjagd im November und Dezember. Dabei werden die Abschusszahlen nach Hirschregion festgelegt.
Um die Zahl der Fehlabschüsse von Kronenhirschen zu senken, werden neu strengere Regeln erlassen. Der fehlbare Abschuss starker Kronenhirsche wird nicht mehr mit einer Ordnungsbusse geahndet, sondern er führt zu einer Verzeigung. Damit soll erreicht werden, dass starke Hirsche genauer angesprochen werden.


Auch beim Rehwild führte der schneereiche und kalte Winter 2011/12 nur lokal zu einer Reduktion der guten Bestände. Damit diese nicht weiter anwachsen, wird die Jagdzeit wie im Vorjahr auf 21 Tage belassen.


Nach wie vor schwierig ist die Situation beim Gämswild einzuschätzen. In den letzten Jahren setzten dieser Wildart neben den zunehmenden Störungen im Lebensraum und harten Wintern vermehrt auch Krankheiten zu. Grossflächig wütete die Gämsblindheit. Es ist weiterhin eine vorsichtige Strategie angezeigt. Die Jagd auf weibliche Gämsen wird daher im ganzen Kanton wiederum um vier Tage gekürzt und im Dreier- und Zusatzkontingent auf je ein weibliches Tier pro Jägerin bzw. Jäger beschränkt.


Die Bestände beim Niederwild gedeihen in Graubünden nach wie vor gut, weshalb diesbezüglich nur geringe Anpassungen der Vorschriften notwendig sind. Neu dürfen auch Bisamratten erlegt werden. Dadurch soll verhindert werden, dass diese fremde Tierart in Graubünden Fuss fasst.

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