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Kultur & Komfort - Kimme und Korn

Anwaltschaftlich vertretener Rehbock

15.02.10 | Vor dem Bezirksgericht im zürcherischen Horgen hat ein Aufmerksamkeit erregender Prozess stattgefunden. Ein Fischer hatte im Zürichsee einen stattlichen Hecht von 116 cm und 22 Pfund mit der Angel gefangen. Für den Drill benötigte er rund 10 Minuten. Hier hakte der Tieranwalt Antoine Goetschel (so etwas gibts im Kanton Zürich und soll es gemäss einer Volksinitiative, über die am 7. März abgestimmt wird, zukünftig in allen Kantonen geben) ein. Der 10-minütige Kampf habe für den Hecht Stress und Schmerz bedeutet und sei daher mit Tierquälerei gleichzusetzen. Der Fischer hätte die Angelschnur durchschneiden und dadurch den Fisch wieder frei lassen sollen. (Wie komfortabel es für den Fisch gewesen wäre, mit einem verschluckten Köder und Stahlvorfach weiter zu vegetieren, war nicht Goetschels Thema). 


Der Angeklagte wurde freigesprochen, weil, wie das Gericht zutreffend feststellte, kein Verstoss gegen die Fischereivorschriften vorlag. Goetschel will den Fall weiterziehen mit der Begründung, dass die Tierschutzgesetzgebung gleichberechtigt neben der Fischereiverordnung stehe und ergänzend zu dieser gleichzeitig zu berücksichtigen sei.  


Zu hoffen ist, dass auch übergeordnete Gerichtsinstanzen den Fall genau so vernünftig beurteilen wie die Horgener Bezirksrichter. Denn eine Verurteilung des Fischers käme einem faktischen Verbot der Angelfischerei gleich. Das Risiko (oder aus der Sicht des Fischers die Chance) besteht immer, dass einmal ein kapitales Exemplar an die Angel geht, bei dem dann der Drill etwas länger dauert. 


Ein anderer Aspekt: Nicht wenige der am öffentlichen Prozess anwesenden zahlreichen Fischerkollegen des Angeklagten bezeichneten diesen als «Verschleuderung von Staatsgeldern» oder fanden, das sei ja «die reine Fasnacht». Man kann diese Reaktionen durchaus nachvollziehen. Die schweizerische Gerichtsbarkeit hat bisher bewiesen, dass echte Verstösse gegen den Tierschutz durchaus angemessen verfolgt werden, ohne dass es dazu der Mithilfe eines Tierschutzanwaltes  bedurft hätte. Erfahrungen auf anderen Gebieten belegen zur Genüge, dass jede neu geschaffene Institution umgehend dafür besorgt ist, durch  emsiges Aufspüren von Betätigungsfeldern ihre eigene Unverzichtbarkeit immer wieder neu zu  dokumentieren. 


Doch ebenso bin ich mir bewusst, dass falsch verstandene Tierliebe und Vermenschlichung aller Kreatur in der öffentlichen Wahrnehmung zu einer fortschreitenden Verwischung der Grenzen zwischen Mensch und Tier führen. Das könnte eines Tages durchaus mit sich bringen, dass wir für jeden Rehbock zuerst dessen anwaltschaftliche Vertretung gegen uns selber sicherstellen müssen, bevor wir ihn erlegen dürfen. 


Autor: Fredy Kradolfer




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