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Jagd & Umwelt - Grossraubtiere

Scheinheilige Politik Europas um Bär, Wolf, Luchs & Co.

Anlässlich einer internationalen Konferenz sind in Slowenien kürzlich die neuen Richtlinien für das Management von Grossraubtieren der Europäischen Union vorgestellt worden. Die Richtlinien sollen es ermöglichen, einen «günstigen Erhaltungszustand » von Luchs, Wolf und Bär zu erhalten. Der Stand wird allgemein als günstig beurteilt, doch bestehen Probleme vor allem mit kleineren Populationen. Grund dafür sei in erster Linie die Wilderei, die wegen der mangelnden Akzeptanz der Landbevölkerung für Grossraubtiere in vielen Ländern grassiert. Die Fachleute haben einen Erfolg versprechenden Lösungsansatz aufgezeigt: nutzen statt schützen. Die EU-Politiker wollen aber nichts davon wissen und halten an ihrer scheinheiligen Strategie fest.

Überall geschützt, aber nur von denen geliebt, die weit weg wohnen, während sich die Menschen in der Nähe Sorgen machen... Das Dilemma der Grossraubtier-Politik!

24.07.08 | An der EU-Informationsveranstaltung im slowenischen Postojna am vergangenen 10. und 11. Juni teilgenommen haben Experten sowie Vertreter von Behörden und Verbänden aus vielen europäischen Ländern. Die FACE - die Vereinigung der nationalen Jagdverbände Europas - und JagdSchweiz waren ebenfalls vertreten. An der interessanten zweitägigen Veranstaltung blieb auch viel Raum für kontroverse Diskussionen, was die Schwachstellen des europäischen Ansatzes im Umgang mit den Grossraubtieren schonungslos aufdeckte.


Die neuen EU-Richtlinien haben zum Ziel, einen «günstigen Erhaltungszustand » von Luchs, Wolf, Bär und Vielfrass zu erreichen. Dazu soll ein Managementansatz auf Ebene der Populationen dienen und eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den einzelnen beteiligten Ländern erreicht werden. Ein koordiniertes Vorgehen sieht bereits die Berner Konvention vor. Für die Schweiz bedeutet dies, dass eine alpenweite Koordination mit den Nachbarländern angestrebt werden soll.


Wilderei ist überall

Der aktuelle Status der Populationen in Europa wird von den Experten als durchaus positiv beurteilt, da sich die Verbreitung der Grossraubtiere in den letzten zwanzig Jahren in vielen Regionen ausgeweitet hat. Als Arten sind der Braunbär, der Wolf und der Eurasische Luchs nicht gefährdet. Gleichwohl gibt es auch Schwierigkeiten, insbesondere mit einigen kleinen Populationen. Als Hauptproblem für die Erhaltung der Grossraubtiere in vielen Ländern gilt die Wilderei. «Wilderei ist überall», so das Fazit der Fachleute.


Grund für die Wilderei sei die mangelnde Akzeptanz der Landbevölkerung für Wolf, Luchs und Bär. Die Experten sind sich darin einig, dass die Bereitschaft der Leute, in ihren Gebieten Grossraubtiere zu dulden, stark davon abhängt, ob diese genutzt bzw. reguliert werden dürften oder nicht. Allein Grossraubtiere zu schützen sei nicht zielführend. Der Geschäftsführer des Sekretariates der Berner Konvention, Eladio Fernandez Galiano, gab auf Anfrage denn auch zu Protokoll, dass die Forderung der Schweiz, den Schutzstatus des Wolfes zurückzustufen, aus fachlicher Sicht gerechtfertigt und richtig war.


Kleine Populationen das grosse Problem

In den Augen des Norwegers John Linnell, der an der Erarbeitung der Richtlinien massgeblich beteiligt war, sind kleine Grossraubtierpopulationen das grosse Problem. Bei der Koexistenz von Landbevölkerung und Grossraubtieren seien Kompromisse von zentraler Bedeutung. Auf die Anliegen der Landbevölkerung müsse Rücksicht genommen werden, so Linnell. Der Ansatz solle pragmatisch und lokal angepasst sein. Das Ziel der Massnahmen sei die Erhaltung der Grossraubtiere, nicht deren Schutz. Der Schutz sei lediglich eines der möglichen Instrumente, die zur Erhaltung von Tierpopulationen herangezogen werden können.


Die EU-Richtlinien legen Wert auf die Tatsache, dass die Erhaltung der Grossraubtiere ihre Integration mit den menschlichen Aktivitäten in der mehrfach genutzten Kulturlandschaft voraussetzt. Als Schlüsselelement im Bereich des Umganges mit Grossraubtieren gilt, dass es nicht lediglich darum geht, auf entstandene Schäden zu reagieren, sondern bedeutende Schäden auch zu verhindern. «Koexistenz durch Kompromisse » dient dazu als Leitgedanke.


Koexistenz kann nach Meinung der Verfasser der EU-Richtlinien oft am besten dadurch erreicht werden, dass die Grossraubtiere auf einer geringeren Dichte gehalten werden als jene, die potenziell möglich wäre. Die Erhaltung der Grossraubtiere beinhaltet nicht zwingend ihren strikten Schutz. Vielmehr werden das Töten und die Jagd von Grossraubtieren in den Richtlinien explizit als sinnvolles Instrument zu ihrer Erhaltung aufgeführt.


Stand des Jahres 1992 erhalten

Für die Mitgliedstaaten - und für die Schweiz - sind die Richtlinien rechtlich zwar nicht bindend. Sie sollen jedoch von der EU-Kommission als Massstab zur Überprüfung der von den Mitgliedstaaten umgesetzten Massnahmen zur Erhaltung der Grossraubtiere angewendet werden.


Doch was bedeutet das Konzept eines «günstigen Erhaltungszustandes» der Grossraubtierpopulationen? Die Antwort der EU-Kommission ist klar: Es soll mindestens jener Zustand erreicht werden, der zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der EU-Habitatrichtlinie im Jahr 1992 vorgelegen ist. Nicht mehr und nicht weniger.


Im Jahr 1992 gab es in Teilen der Schweiz Luchse. Nicht aber Wölfe und Bären. Die Vorstellung mancher Naturschutzorganisationen also, in der gesamten Schweiz und im Alpenraum flächendeckend alle Arten ansiedeln zu wollen, entbehrt jeder rechtlichen Grundlage und zielt bei weitem über das Ziel hinaus. Konnektivität zwischen Populationen ist ebenfalls unnötig. Von Bedeutung ist lediglich, dass die einzelnen existierenden Populationen lebensfähig bleiben.


Politiker stehlen sich aus der Verantwortung

Die fachlichen Grundlagen für die Erhaltung der Grossraubtiere sind also bekannt. Politisch sind die Konsequenzen aus den Erkenntnissen der Experten aber noch nicht gezogen worden. An der Konferenz haben jedenfalls die Vertreter der EU-Kommission zu verstehen gegeben, Konflikte mit den Nutzviehhaltern und den Jägern nicht ernst nehmen zu wollen. Den Nutzviehhaltern wird vorgeworfen, übertriebene Forderungen zu stellen und mit allzu theatralischen Auftritten auf die Anwesenheit von Grossraubtieren zu reagieren. Und von den Jägern wird gefordert, die Abschusspläne anzupassen; die Jäger sollen sich mit einer niedrigeren Jagdstrecke zufrieden geben.


Brüssel will es offensichtlich nicht auf sich nehmen, den EU-Bürgerinnen und Bürgern die Sinnhaftigkeit der Regulierung der Grossraubtierpopulationen zu erklären. Weit bequemer ist es, die Grossraubtiere streng zu schützen. Das bringt vorbehaltloses Lob aus den bevölkerungsreichen Agglomerationen ein. Andererseits wird von den Behörden die Wilderei toleriert, was in ländlichen Kreisen bei der Wiederwahl wohl auch nicht schaden wird... In Fachkreisen ist dieses Vorgehen als «the italian way», der italienische Weg, bekannt. Die Politiker fahren also eine scheinheilige Doppelstrategie: einerseits werden Grossraubtiere mit Gesetzen geschützt, andererseits wird nicht für deren Einhaltung gesorgt.


Schweiz als Beispiel beim Management der Grossraubtiere?

Mit diesem abgehobenen Ansatz nimmt die Europäische Kommission also bewusst die Wilderei in Kauf. Probleme werden verdrängt und nicht gelöst. Daran werden auch die neuen EU-Richtlinien nichts ändern. Bei der Umsetzung keine Bedeutung spielt nämlich der Wille, die Konflikte mit den Naturnutzern zu mindern, sprich die Regulierung der Grossraubtiere. Man belässt es bei der Information mit einer Wanderausstellung, die die bekannten Defizite aufweist: auf die wirklichen Probleme und Lösungsansätze wird nicht eingegangen.


Die Schweiz scheint in der Grossraubtierfrage die Ausnahme zu sein. Reinhard Schnidrig, eidgenössischer Jagdinspektor, sagte in Slowenien, die Alpenländer müssten sich fragen, wohin der Weg mit den Grossraubtieren gehen solle. Für das gemeinsame Management der Grossraubtiere mit den Nachbarländern müsse an einem gemeinsamen Dach gearbeitet werden. Dazu bräuchte es aber ein politisches Mandat. Schnidrig machte auch klar, dass die Schweiz die Wilderei als «offizielles » Instrument für die Erhaltung der Grossraubtiere nicht brauchen kann. «Der Weg der Schweiz wird ein legaler sein», so Schnidrig.


Autor: Marco Giacometti, Geschäftsführer JagdSchweiz




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