26.07.10 | Das Tier wurde mit dem Hintergedanken einer Staupenerkrankung abgeholt. Beim Untersuch fielen sofort die Abmagerung und der struppige Balg auf. Die nähere Untersuchung ergab, dass die linke Hinterbrante stark geschwollen war. Der Grund war eine, bis auf den Knochen stinkende, offene zirkuläre Wunde zwischen dem Sprunggelenk und den Krallen, welche durch einen eingewickelten Zaundraht verursacht wurde.
Der Zaundraht war zum Teil schon eingewachsen, was bedeutet, dass die mit Maden durchsetzte Wunde vermutlich mehrere Monate alt war. Die letzten Lebensmonate des Rüden waren sicher qualvoll. Glücklicherweise konnte er von seinen Leiden erlöst werden.
Jagdgesellschaft Lägern West
Mich sch... das an!
Ich weiss ja nicht, ob ihr euch dieses Problems schon einmal angenommen habt. Falls ja, bis jetzt aber offensichtlich erfolglos. Wie oft werde ich noch solche Situationen antreffen müssen? Es gibt meines Erachtens doch überhaupt keine Notwendigkeit für solche Zäune, es gibt doch sinnvollere Einrichtungen.
Und wenn die Landwirte unbelehrbar sind, könntet ihr – der Tierschutz, die Jagdverbände – da nicht auf ein Verbot oder auf eine Ersatzpflicht hinarbeiten?
Mich scheisst das an! Tschuldigung. Max Pfiffner, Regensberg
Klage gegen Zürcher Zaunbesitzer
In den vergangenen Monaten kam es im Kanton Zürich zu mehreren tragischen Todesfällen von Wildtieren wegen nicht sachgemässem Umgang mit Elektroweidenetzen, wie die Kantonspolizei Zürich bekanntgab.
Im Zusammenhang mit dem qualvollen Tod eines Rehbocks am 1.7.2010 in einer zürcherischen Gemeinde warnt die Kantonspolizei Zürich vor dem unsachgemässen Umgang mit den vor allem in der Kleinviehhaltung häufig verwendeten mobilen Weidezäunen. Die Kantonspolizei Zürich empfiehlt bei der Anwendung Folgendes dringend zu beachten: Die Netze dürfen nur verwendet werden, wenn auch tatsächlich Tiere weiden.
Der Zaun muss korrekt aufgestellt und unterhalten sein sowie zwingend unter genügend starkem Strom stehen. Nach der Abweidung sind die Netze unverzüglich zu entfernen. Werden die erwähnten Punkte nicht beachtet, stellen die Netze eine tödliche Gefahr für Wildtiere aber auch für die Weidetiere, selbst dar. Verfängt sich ein Tier darin, kann es sich nur schwer selbst befreien und erleidet meist einen qualvollen Tod.
Beim aktuellen Fall wird der verantwortliche Landwirt wegen Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz zuhanden des zuständigen Statthalteramtes verzeigt. Es sieht so aus, als ob dies ein Modellverfahren werden könnte. J&N und www.jagdportal.ch werden die Sache im Auge behalten und darüber berichten.
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