15.02.10 | Anfang Februar hatte der Tieranwalt des Kantons Zürich seinen grossen Auftritt. Er verklagte einen Sportfischer, der nach einem zehn Minuten dauernden Drill ein Prachtexemplar von Hecht (116 cm, 22 Pfund) aus dem Zürichsee gezogen hatte, wegen angeblicher Tierquälerei. Das Bezirksgericht Horgen hat den Sportfischer nach einem stark beachteten Prozess von Schuld und Strafe freigesprochen.
Einen Monat nach dem Horgener Prozess, am 7. März, wird gesamtschweizerisch über eine Volksinitiative abgestimmt, die alle Kantone zwingen will, einen solchen Tierschutzanwalt einzusetzen. Bundesrätin Doris Leuthard, die für das Dossier verantwortlich ist, bezeichnet diese Initiative als «unnötig und überholt». Das neue Tierschutzgesetz - erst seit einem Jahr in Kraft - hat den Kantonen schon die obligatorische Tierschutz-Fachstelle gebracht. Das genüge, sagt Frau Leuthard. Nur der Kanton Zürich, auch in diesem Fall «das schweizerische Preussen», ist in Sachen Regulierung und Bürokratisierung natürlich wieder einen Schritt weiter gegangen und hat schon im Jahre 1991 einen solchen Tieranwalt eingeführt. Dass er damit bisher weltweit allein geblieben ist, deutet darauf hin, dass die Idee nicht so zwingend und dringlich ist, wie es uns die Tierschutz-Propaganda derzeit einzureden versucht.
Der Zürcher Tieranwalt heisst übrigens Dr. Antoine F. Goetschel. Er ist ein sympathischer Mensch und ein tüchtiger Jurist, offen, sachlich, freundlich - das Gegenteil eines Fanatikers. Er ist ein passionierter Tierfreund, überzeugter Vegetarier, ein anregender und intelligenter Gesprächspartner. Die von ihm mitgegründete Stiftung «Tier im Recht» leistet hervorragede Arbeit, indem sie die rechtliche Behandlung von Tier- und Tierschutzangelegenheiten dokumentiert.
Diese Stiftung hat im Kanton Zürich dafür gesorgt, dass Tiere anwaltschaftlich vertreten werden. Das war ein eindrücklicher Erfolg für die Schützer-Lobby. Auf der Website der Stiftung «Tier im Recht» heisst es noch heute: «Die Arbeit des Tieranwalts wird von der TIR rechtswissenschaftlich begleitet». Ich verstehe das so: «Wir nehmen Einfluss auf die Amtstätig keit, wir haben sozusagen das Anliegen der privaten Tierschutz-Lobby mit dem amtlichen Siegel geschmückt».
Der Staat Zürich, vertreten durch den liberalen Gesundheitsdirektor und Rechtsgelehrten Thomas Heiniger, lässt sich diese Anmassung anscheinend widerspruchslos gefallen. Im November 2007 wurde der damalige Geschäftsleiter der TIR, Goetschel, vom Zürcher Regierungsrat gleich auch noch zum Tieranwalt berufen. Die Geschäftsleitung der TIR hat auf diesen Zeitpunkt hin Dr. Gieri Bolliger übernommen, der an der gleichen Adresse praktiziert wie Dr. Goetschel. Letzterer ist aber noch immer Vizepräsident des Stiftungsrates. Wäre man mit juristischer Spitzfindigkeit ausgestattet, könnte man argwöhnen, der Staat Zürich subventioniere über den in Teilzeit tätigen und keineswegs unabhängigen Tierschutzanwalt eine private Stiftung, die - mit ehrenwerten Motiven, gewiss - einseitige Interessen vertritt.
Viel wichtiger ist jedoch die fundamentale politische Frage: Wollen wir, dass Interessenvertreter, auch Lobbys genannt, nun plötzlich nicht nur im regulierungssüchtigen Zürich, sondern auch in allen anderen Kantonen mit amtlichem Brief und Siegel auftreten und ihre Standpunkte per Gesetzeskraft und Staatsmacht durchsetzen können? Immerhin haben sie es schon fertig gebracht, einen Fischer, der sich genau an die Vorschriften gehalten hat, juristisch unter Druck zu setzen und in beträchtliche Unkosten zu stürzen. Und so soll es nun wohl weitergehen. Andere Gutmenschen sind bereits zur Nachahmungstat geschritten. In Zürich ist neuerdings von einem «Veloanwalt» die Rede. Abtreibungsgegner fordern einen «Anwalt der Ungeborenen». Wehret den Anfängen! Weist den Machtanspruch der Interessenvertreter in die Schranken und stimmt Nein am 7. März!
Mit Weidmannsheil und sehr herzlich
Ihr Karl Lüönd
7 KOMMENTARE
Fakt ist und bleibt dies: Wir brauchen keine Tieranwälte! Sie verkomplizieren und verteuern nur die Verfahren und schaden damit im Endergebnis den Tieren! Interessant ist auch, dass Fachleute, die wirklich etwas von Tierschutz verstehen (Tierärzte, Wildhüter, täglich mit Tierschutz befasste Beamte, Förster, erfahrene Richter, usw.) unisono g e g e n die nur Eigeninteressen verfolgenden Tieranwälte sind!
Übrigens, Svenja, die wahre Diskussion findet im Jagdforum statt!
Ihren Artikel betiteln Sie mit \"Griff nach der Macht\", dabei sind es doch gerade Sie, die um Ihre Macht fürchten. Sie sind es doch, die Ihre Macht ausspielen, um zu verhindern, das die machtlosen Tiere einen rechtsmäßigen Vertreter erhalten.
Ihre Argumentation widerspricht sich selbst und kann kaum von den ethischen Problemfeldern der Jagdszene ablenken. Ich hoffe, dass die Schweizer Bürger die Interessen der Tiere respektieren, und mit einem JA für Tieranwälte stimmen.
Damit auch Tiere (unabhängig von ihrem Nutzwert als Fleisch- und Spasslieferant) eine Stimme in einem Verfahren haben, braucht es am 7.3. ein JA zum Tieranwalt.
Den Lobby-Vorwurf finde ich an den Haaren herbei geholt. Organisieren sich Fischer und Jäger nicht in Organisationen, deren Wirken man als lobbyhaft bezeichnen kann?? Offenbar misst Herr Lüönd mit verschiedenen Ellen. Der Tieranwalt schaut, dass Verstösse gegen das geltende Tierschutzgesetz im Verfahren auch geahndet und Tierquälerei nicht als Kavaliersdelikt bestraft wird. Deshalb sprechen alle Argumente für ein JA am 7.3. zu Gunsten der Tiere!
>>
KOMMENTAR SCHREIBEN
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare nicht zu publizieren. Dies gilt insbesondere für ehrverletzende, rassistische, unsachliche, themenfremde Kommentare oder solche in Mundart oder Fremdsprachen.