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Jagd & Umwelt - Zürich

Neustart in Sicht: Zürich plant eine neue Jagdschiessanlage

Baudirektor Markus Kägi, oberster politischer Herr über die Zürcher Jagd und selbst passionierter Schwarzwildjäger im Unterland, plant eine neue, top-moderne Jagdschiessanlage unter starker privater Beteiligung. Erste Studienaufträge wurden erteilt, der Standort ist noch offen, ebenso der Eröffnungstermin. Ziel ist, den jagdlichen Schiessbetrieb im Kanton Zürich ohne Unterbruch sicherzustellen. J&N hat Markus Kägi zu dieser und zu anderen aktuellen Zürcher Jagdfragen interviewt.

Markus Kägi als Regierungsrat im Papierkrieg...

...und als winterlicher Schwarzwildjäger.

18.12.09 | Was macht Ihnen als Regierungsrat und zuständigem Direktionsvorsteher am meisten Freude an der Zürcher Jagd?


«Dass es in den meisten Jagdgesellschaften organisatorisch gut läuft - im Gegensatz zu dem, was man an einzelnen Orten bei der Neuverpachtung gesehen hat.»


Und was macht Ihnen am meisten  Sorgen?


«Der Druck auf die Jagd, der von allen Seiten kommt, was sich zum Beispiel in der Schiessplatzfrage äussert.»


Wie steht es um den Sauenbestand in Ihrem Unterländer Revier? Sagen Ihnen die Bauern noch guten Tag, wenn Sie ins Revier fahren?


«Wir haben ein gutes Einvernehmen mit unseren Bauern, weil wir das SauenManagement einigermassen im Griff haben. Seit neun Jahren haben wir zusammen mit unseren Aargauer Nachbarn  einen gemeinsamen Hegering, wir tauschen Informationen aus und haben saubere statistische Grundlagen. Wir haben volle Transparenz, auch gegenüber den Bauern.»


Wer ein zu schweres Wildschwein  schiesst, wird gebüsst - auch wenns keine führende Bache ist, sondern ein Keiler. Niemand sieht den Sinn dieser Vorschrift ein. Ist sie nicht ein Zeichen für die Überregulierung der Jagd im Kanton Zürich?


«Ich weise darauf hin, dass es seit Januar 2009 eine neue Verfügung betreffend der Schwarzwildjagd im Kanton Zürich gibt. Sie gleicht stark der Regelung, welche auch die Aargauer getroffen haben. So dürfen neu während der stark verkürzten Schonzeit grundsätzlich  Frischlinge und Überläufer erlegt werden und das ohne Gewichtslimite, sowohl auf dem Feld wie auch am Waldrand. Neu darf sogar der am Waldrand ansitzende Jäger in den Wald hineinschiessen. Während der Schonzeit geschützt ist  lediglich die von ihren Frischlingen  physisch sichtbar begleitete Bache - diese Tiere sind übrigens auch im Kanton Aargau geschützt (Bundesgesetz) - und natürlich der ältere und in der Regel schwere Keiler. Diese Regelung wird seit Anfang 2009 von der Fischerei- und Jagdverwaltung so vollzogen. Das heisst, auch bei einem (Fehl-)Abschuss einer führenden Frischlings- oder Überläuferbache, welche nicht in Begleitung ihrer Frischlinge erlegt wurde, erfolgt keine Verzeigung. Ausserdem kann der Abschuss besonders schadenstiftender Wildschweine (zum Beispiel der erwähnte ältere Keiler) auf Antrag hin jederzeit von der Fischerei- und Jagdverwaltung bewilligt werden.»


Das neue Wildbuch hat den Eindruck einer kontrollsüchtigen und misstrauischen Jagd-Obrigkeit verdichtet. Warum muss/ will die Verwaltung so genau wissen, auf welcher Koordinate ein Fuchs zur Strecke gekommen ist?


«Das elektronische Wildbuch wurde als Instrument für eine möglichst aktuelle Jagdstatistik geschaffen. Es erlaubt ein bedeutend flexibleres und vor allem jahreszeitlich angepasstes Management der Wildbestände und ein schnelles Handeln der Behörde auf veränderte Rahmenbedingungen. Gerade in unserem heutigen, für die Jagd schwierigen Umfeld scheint mir dies besonders wichtig zu sein. Ich verstehe aber ein gewisses Unbehagen; manches geht tatsächlich in die Richtung der Überregulierung. Daran müssen wir noch arbeiten. Ich bin offen für diese Kritik, aber ich kann nicht alles auf einmal ändern. Das Ziel bleibt gleich: Wir wollen eine saubere Jagd im Kanton Zürich und wissen uns darin einig mit der grossen Mehrheit der Jäger.»


Entschuldigung - aber wir haben nachgerade den Eindruck, die Jagd werde überreguliert, weil die Jäger eine kleine  Minderheit sind. Da die Jagd ja kaum wirtschaftliche Interessen berührt, hat sie auch keine wirkliche Lobby. Mit den Landwirten oder den Automobilisten würde die Regierung nie so umspringen wie mit  den Jägern.


«Einspruch, völlig falsch! Wir haben auch viele Erleichterungen zugunsten der Jäger eingeführt. Wir haben die Pachtpreise wesentlich heruntergeholt. Die Jagdverwaltung zeichnet sich nicht durch besondere Strenge aus. Ich höre viel Kritik, auch aus Jägerkreisen, wir sollten strenger werden. Es gebe zu  wenig Kontrollen.» 


Neuestes Beispiel ist der RRB 1779 über das jagdliche Bedingungsschiessen. Andere Kantone vertrauen auf die Selbstverantwortung der Jäger. Zürich hat seit Jahren ein Obligatorium und verschärft es nun nochmals. Musste das sein?


«Bitte sehen Sie auch die andere Seite: Es gibt Kantone wie Graubünden, die verlangen einen alljährlichen Schiesstest. Zürich ist mit den neuen Bestimmungen etwa im vorderen Drittel, von der Strenge her gesehen. Für mich ist wichtig, dass wir ausweisen können, dass unsere Jäger gute Schützen sind. Und die Freiwilligkeit funktioniert halt nur etwa bei der Hälfte. Wenn ich nach Embrach schiessen gehe, sehe ich immer etwa dieselben Leute. Und wir sind nun einmal ein Agglomerationskanton, es ist gefährlich, wir müssen sehr sorgfältig sein.»


Hat die Regierung nicht einfach dem Druck der mächtigen Tierschutz-Lobby nachgegeben?


«Keineswegs. Wir haben dreimal mit der Jagdkommission gesprochen, und auch andere Jäger, mit denen ich diskutiert habe, haben die Neuerung begrüsst.»


Ein älterer Jäger hat es unlängst anders gesehen und gesagt, die Regierung betreibe Arm in Arm mit den Schutzorganisationen eine schleichende Abschaffung der Jagd. Jetzt wird für die Älteren und die Behinderten der Korb höher gehängt - insgeheim hoffe man, so die Vermutung, dass es den Jägern verleide und sie sich zurückziehen. Was sagen Sie den Leuten, die so denken?


«Dass das völliger Blödsinn ist. Wer mich kennt und sagt, ich wolle die Jagd abschaffen, ist definitiv auf dem falschen Dampfer. Aber wenn wir wollen, dass die Jagd bestehen bleibt, müssen wir einen gewissen Leistungsausweis bringen. In den letzten Jahren gab es starken Druck von der Forstseite; dem bin ich auch nicht erlegen.»


Gut, für Behinderte gibt es einen differenzierenden Ausnahmeartikel. Schiessen mit Kugel ab Hochsitz bleibt auf Gesuch hin erlaubt, auch wenn er das bewegliche Ziel, den laufenden Hasen, nicht mehr trifft. Warum wurde ausgerechnet diese für viele betagte Jäger wichtige  Differenzierung in der Pressemitteilung nicht erwähnt?


«Die Medienmitteilung richtete sich in erster Linie an ein breites Publikum und nicht an die Jäger. Dort war es wichtig zu betonen, dass die Jäger im Kanton Zürich erstklassig schiessen - gerade im Interesse der Jagd. Ich habe übrigens immer darauf bestanden, dass man auf die älteren Jäger Rücksicht nimmt. Denn ohne die betagten Jäger könnten viele Reviere schlicht nicht mehr ordnungsgemäss bewirtschaftet werden. Diese Leistungsträger werden nach wie vor hoch geschätzt. Sollte jemand nicht mehr auf bewegliche Ziele schussfest sein, dann muss er erklären, warum er noch eine Waffe trägt, um vom Hochsitz aus auf stehende Ziele zu schiessen.»


Wie geht das dann administrativ?


«Er weist seine Treffsicherheit mit den vier Schüssen auf stehende Ziele nach und stellt ein Gesuch.»


Was war eigentlich die Rolle der Jagdkommission in diesem Geschäft? Wurde sie vorher um ihre Meinung gefragt, und was hat sie geantwortet?


«Wie gesagt: Wir haben dreimal mit der Jagdkommission beraten.»


Mitglieder der Jagdkommission beklagten sich uns gegenüber, sie hätten von dem RRB erst zwei Tage vor der Publikation Kenntnis erhalten. Kann das sein?  Können sich die Mitglieder der Jagdkommission unter solchen Umständen noch ernstgenommen fühlen?


«Das ist richtig. Die Jagdkommission hat jedoch zuvor ihre Beratungsaufgabe voll erfüllen können. Die nun eingeführte Lösung entspricht im Inhalt genau dem, was von der Jagdkommission als vernünftige Lösung bezeichnet wurde. Sie ist ein wichtiger Partner, aber kein Entscheidungsgremium.»

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1 KOMMENTARE


Bruno Bachmann
  Gratulation zum Entscheid, für Schiessübungen auch die Möglichkeit von Schiesskinos und Simulatoren mit einzubeziehen - und zur Aussage, dass keine Nachbarn von Lärm und anderen Emissionen geplagt werden dürfen. Bei uns im Kanton Bern sieht man dies noch ganz anders: Da machen die Schützen den Anwohnern den Vorwurf, sie wären weniger toletant (siehe BEOBACHTER 3 / 2010, Seite 9).
Freundliche Grüsse: Bruno Bachmann, Hinterkappelen b/Bern
 

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