25.01.10 | Der in Behördendingen erfahrene Jäger Bruno Heinzelmann, langjähriger Stadtpräsident von Kloten, stutzte, als er in J&N den Regierungsratsbeschluss über das Bedingungsschiessen im Wortlaut las. Dann schrieb er dem kantonalen Jagdverwalter Urs Philipp:
«Ich habe den Regierungsratsbeschluss betr. Bedingungsschiessen zum Erwerb der Jagdberechtigung und eines Gästepasses gelesen. Dabei ist für mich offen, ob bei den Gästepässen alle Laufzeiten, sprich Jahres- bis 2-Tagespässe gemeint sind? Es wird zwar von Gästepass gesprochen, also würde es ja für alle gelten.
Sollte tatsächlich auch bei 2 Tagespässen, z.B. für Einladungen an herbstlichen Treibjagden das Bedingungsschiessen nach Vorgabe des Kantons Zürich verlangt werden, würde so die Teilnahme eines Jägers aus einem anderen Kanton oder dem Ausland markant eingeschränkt. Werden doch Einladungen auch kurzfristig ausgesprochen, und nicht überall stehen Jagdschiessanlagen umgehend zur Verfügung. Sollte an einem anderen Ort sogar ein Bedingungsschiessen verlangt werden, ist es mit Sicherheit nicht deckungsgleich zum Kanton Zürich.»
Leere Worte des Bedauerns...
Jagdverwalter Urs Philipp brauchte nicht einmal einen halben Tag für die Antwort. Sie lautete wie folgt:
«Tatsächlich ist es so, dass ab 1. April 2011 ein Zürcher Jagdpass, und das heisst eben alle Arten von Pässe (2-6-Tagespässe, Jahresgästepass und Pächterpass) nur gültig ist, wenn nachgewiesen werden kann, dass das jagdliche Bedingungsschiessen vor weniger als zwei Jahren erfolgreich absolviert wurde.
Das heisst, dass jeder Jäger, der potenziell im Kanton Zürich zur Jagd gehen möchte/könnte, dieses Bedingungsschiessen in Zukunft regelmässig schiessen sollte. Dies wird wohl in den meisten Fällen kein Problem sein. Ich gebe Dir aber natürlich recht, dass eine kurzfristige Einladung dadurch unter Umständen erheblich erschwert sein könnte.
Aus Gründen der Rechtsgleichheit konnte aber keine andere Lösung eingeführt werden - es geht schlicht nicht an, dass im Kanton Zürich wohnhafte Jäger bzw. regelmässig im Kanton Zürich jagende Jäger das Bedingungsschiessen absolvieren müssen und «kurzfristige» Jäger dieses nicht tun müssten.
Leider ist es auch nicht möglich gewesen, in vernünftiger Frist einen interkantonalen Abgleich der diversen existierenden Bedingungsschiessen hinzubekommen. Dies bleibt aber unser Ziel - genauso wie der interkantonal anerkannte Jagdpass.
Dann schrieb Zürichs oberster Jagdbeamter noch:
«Tut mir leid, dass ich Dir keine erfreulichere Nachricht zukommen lassen kann.»
Von Verhältnismässigkeit und gesundem Menschenverstand schrieb er nichts.
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