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Mehr Schutz für Wasser- und Zugvögel

Wasser- und Zugvögel erhalten in der Schweiz mehr Schutz: Der Bundesrat hat heute entschieden, dass acht neue Wasser- und Zugvogelreservate von nationaler Bedeutung ausgeschieden werden. Ein bestehendes Schutzgebiet von internationaler Bedeutung wird erweitert. Zudem werden Freizeitaktivitäten in den Schutzgebieten eingeschränkt, während es mehr Möglichkeiten zur Beilegung von Nutzungskonflikten mit der Berufsfischerei geben soll. Der Bundesrat hat heute die entsprechend revidierte Verordnung auf den 1. Juli 2009 in Kraft gesetzt.

13.05.09 | In den 28 bestehenden Reservaten für Wasser- und Zugvögel überwintert rund ein Viertel des Gesamtbestandes der Wasservögel der Schweiz. Um den Schutz der überwinternden, ziehenden und brütenden Wasser- und Watvogelarten zu verbessern, werden acht neue Gebiete ins Inventar der Wasser- und Zugvogelreservate von nationaler Bedeutung aufgenommen. Zudem wird das bestehende Reservat von internationaler Bedeutung Fanel-Chablais de Cudrefin am Neuenburgersee erweitert.

 

Der Bundesrat hat heute die entsprechend revidierte Wasser- und Zugvogelreservatsverordnung auf den 1. Juli 2009 in Kraft gesetzt.

 

Konflikte um Schutz und Nutzung

 

Die zunehmende Nutzung der Gewässer zu Freizeit- und Erholungszwecken macht auch vor den Schutzgebieten nicht Halt. Insbesondere Drachensegelbretter (Kitesurfing), Modellluftfahrzeuge, Modellboote sowie landende und startende Luftfahrzeuge wie Ballone und Helikopter stören Wasservögel stark. Deshalb sind künftig solche Aktivitäten in den sensiblen Zonen der national und international bedeutenden Wasser- und Zugvogelreservaten verboten.

 

Schliesslich erhalten die Kantone aufgrund der revidierten Verordnung einen gewissen Handlungsspielraum bei Nutzungskonflikten. Bisher konnten die Kantone in den Vogelschutzgebieten bloss Populationen von Wildschweinen, Rehen und Füchsen regulieren. Neu ist dies auch bei Kormoranen möglich, sofern diese untragbare Schäden verursachen. Solche Eingriffe sind aber nur erlaubt, wenn damit die Ziele des Schutzgebietes nicht beeinträchtigt werden. Zudem muss das Bundesamt für Umwelt BAFU eine Bewilligung erteilen, die an bestimmte Kriterien geknüpft ist (siehe Kasten 2). Geschützte Vogelarten bleiben weiterhin von jeglicher Regulation ausgeschlossen.

 

Der Bund strebt mit dieser pragmatischen Schutzstrategie in Zusammenarbeit mit den Kantonen, den Berufsfischern und den Vogelschützern Lösungen im Bereich der Schadenprävention sowie angepasster regionaler Populationsentwicklung an.

 

Acht neue Wasser- und Zugvogelreservate

 

In der Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung werden folgende acht neuen Wasser- und Zugvogelreservate aufgenommen:

  • Pfäffikersee (ZH)
  • Greifensee (ZH)
  • Neeracher Ried (ZH)
  • Wauwilermoos (LU)
  • Lac de Pérolles (FR)
  • Lac de la Gruyère à Broc (FR)
  • Chablais (Lac de Morat) (FR)
  • Kaltbrunner Riet (SG)

Das Reservat von internationaler Bedeutung Fanel - Chablais de Cudrefin, Pointe de Marin (BE, FR, VD, NE) wird auf die Fläche des Landwirtschaftsbetriebs der Strafanstalt Witzwil ausgedehnt.

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