25.01.10 | Auf den 1. April dieses Jahres tritt im Kanton Glarus eine neue Vollzugsverordnung für die Fischerei in Kraft. Diese bringt einige wesentliche Neuerungen für die Fischerei im Kanton. So wird das Forellenfangmindestmass in den Fliessgewässern von bisher 25 auf neu 23 Zentimeter gesenkt, ebenso für die Bergseen, wo das bisherige Fangmindestmass für Forellen und Namaycush von 30 auf neu 23 Zentimeter gesenkt wird. Diese Massnahme soll dem langsameren Wachstum der Forellen Rechnung tragen. Für die Namaycush war bereits das bisherige Fangmindestmass von 30 Zentimeter fortpflanzungsbiologisch zu tief und die Bestände lebten und leben in den Bergseen vor allem vom Besatz. Nur im Klöntalersee bleibt das Fangmindestmass von 35 cm beibehalten. Eine weitere grundlegende Neuerung ist die Zulassung der Eisfischerei auf dem Garichtisee; dort ist die Schonzeit für Forellen und Saiblinge ab nächstem Jahr jeweils von Mitte Januar bis Ende Februar ausgesetzt, damit in dieser Zeit die Eisfischerei betrieben werden kann.
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