15.02.10 | Der Lebensraum der Seeforelle ist durch bauliche Massnahmen und Nutzung der Fliessgewässer, wie beispielsweise Wasserkraftwerke, sehr stark beeinträchtigt. Es fehlen auch Rückzugsmöglichkeiten für die Jungfische. Dadurch werden sie eine leichte Beute für Fisch fressende Vögel. Obwohl die kantonale Fischzucht seit mehreren Jahren Seeforellen zur Verstärkung der natürlichen Fortpflanzung aufzieht und in der Muota und im Leewasser aussetzt, sind die Seeforellenbestände in diesen Gewässern besorgniserregend zurückgegangen.
Das Amt für Natur, Jagd und Fischerei des Kantons Schwyz vermutet, dass der Gänsesäger mitverantwortlich ist für den massiven Rückgang der Seeforellenbestände. Deshalb werden die Anzahl der Gänsesäger und der Seeforellen in Muota, Leewasser, Chlosterbach und Seewern systematisch erfasst. Um die daraus gewonnenen Erkenntnisse zu vertiefen und um Gewissheit darüber zu erlangen, ob sich die Gänsesäger in diesen Fliessgewässern tatsächlich vorwiegend von jungen Seeforellen ernähren, sollen nun einzelne dieser Wasservögel erlegt werden.
Gänsesäger sind bundesrechtlich geschützt. Die Kantone können jedoch Massnahmen gegen geschützte Tiere anordnen, die erheblichen Schaden anrichten. Gestützt auf diese Gesetzesgrundlage hat der Schwyzer Regierungsrat den Abschuss von einzelnen, maximal fünf Gänsesägern durch autorisierte Mitarbeiter des Amtes für Natur, Jagd und Fischerei zu Untersuchungszwecken genehmigt. Die Resultate der bereits erfolgten Bestandeserhebungen und die Erkenntnisse aus den Untersuchungen der erlegten Gänsesäger werden anschliessend in einem Bericht an das Umweltdepartement zusammengefasst. Dieser Bericht wird als Grundlage für allfällige weitere Massnahmen dienen.
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