18.12.09 | Im Rahmen einer Verwaltungsreform krempelt der Kanton Bern die Ausgabe seiner Fischereipatente um. Die Regierungsstatthalterämter geben künftig keine Angelfischerpatente mehr aus. Seit dem 1. Dezember 2009 können alle Arten von Angelfischerpatenten via Internet oder bei sogenannten Verkaufsagenturen bezogen werden. Verkaufsagenturen sind vom Fischereiinspektorat ausgewählte Fischereiartikelläden, Tourismusbüros, Bergrestaurants sowie Fischereivereine.
Das Patent ist neu kein wasserfestes Dokument mehr, sondern ein einfaches weisses Papierblatt. Entsprechend sorgfältig muss der Fischer am Wasser damit umgehen. Notfalls kann man das Dokument aber erneut zu Hause ausdrucken, sofern das Patent via Internet bezogen wurde. Sicherheitsmerkmale auf dem Dokument sorgen dafür, dass ein Patent nicht einfach «selbst gemacht» werden kann. Die Fischereiaufseher können das Patent visuell auf seine Echtheit überprüfen. Neu muss auch die Sachkunde-Ausweisnummer angegeben werden. Beim Internet-Bezug werden zusätzlich zum Patent auch ein Fischfang-Statistikblatt sowie ein Blatt mit den Fisch- und Gewässercodes ausgedruckt; das Statistikblatt muss von Jahres- oder Monatspatentinhabern innert 30 Tagen nach dem Patentkauf in einer beliebigen Agentur gegen das Fischfangstatistikbüchlein umgetauscht werden.
Der Patentbezug per Internet kann unter www.vol. be.ch/site/home/lanat/fisch erei/fischerei-patente.htm abgewickelt werden.
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