21.06.10 | Mit ziemlicher Sicherheit wurden bisher in Deutschland etwa 60% der Schwarzwildstrecke durch die Kirrjagd erzielt. Bis September 2009 waren die zur Kirrung erlassenen Vorschriften zwar nicht ideal, aber tragbar, und ermöglichten auch in anderen durch Nutzer wie Spaziergänger, Jogger, Mountainbiker, Reiter usw. belebten stadtnahen Jagden, von Hochsitzen an Kirrungen eine erfolgreiche, niemand gefährdende, zielsichere und tierschutzgerechte Auswahlbejagung der Schwarzwildbestände.
Die ab September 2009 in bisher wohl kaum dagewesenem Ausmass gegebene Waldmast hat die Ablenkfütterung absolut überflüssig, vor allem aber die Kirrjagd mit erlaubten Getreide-Futtermitteln, vor allem Körnermais, total funktionsunfähig gemacht. Der einzelne Frass, der Sauen ab September 2009 noch an die Kirrung gelockt hätte, wären Eiweisspellets oder z.B. frische Fischabfälle, also besonders eiweisshaltige Kirrmittel, gewesen. Derartiges ist aber seit 2002 absolut verboten, und zwar unter vorrangiger Mitwirkung der Jagdorganisation.
Schon bisher haben die kaum in den Griff zu bekommenden Schäden an Wiesen, Weideflächen und Golfplätzen, verursacht durch den offenbar im Wald nicht ausreichend gedeckten Eiweissbedarf der Sauen, gezeigt, dass dieses generelle Verbot, an Kirrungen und Ablenkfütterungen auch nur minimale Mengen an Eiweiss anzubieten, falsch war. Jetzt aber, nach der unglaublich üppigen Waldmast 2009, sind die Sauen durch Ansitzjagd an den nur sporadisch angenommenen Kirrungen überhaupt nicht mehr bejagbar, was bedeutet, dass ca. 60% Reduktionsabschuss ausfallen werden. Wieder werden die Jäger in den Medien zu Schuldigen erklärt werden, die ihre Bejagungsverpflichtungen beim Schwarzwild nicht in ausreichendem Masse nachgekommen sind. Die Forderung wird lauten: Noch mehr revierübergreifende Drückjagden - auch in vielseitig genutzten, stadtnahen Wäldern. Die Folgen: Immer noch unzureichende Abschusszahlen, dafür aber vermehrte Jagdunfälle und schliesslich noch eine weiter gehende Forderung: Saufänge!
Dabei wäre es doch so einfach und sinnvoll, geringe Mengen Eiweiss in Form von Pellets (AquaCatch) oder in Form von frischen Fischabfällen als Kirrmittel in begrenzter Menge zuzulassen, bei Fischabfällen wegen der Fäulnisgefahr auch jahreszeitlich begrenzt, etwa von September bis April. 100 Gramm pro Tag und Kirrplatz bei Pellets und 200 g/Tag und Kirrplatz bei Fischabfällen würden ausreichen, um die Kirrjagd wieder in Gang zu bringen. Grössere Mengen Pellets verbieten sich schon wegen der zu hohen Kosten, und Fischabfälle in grösseren Mengen würden das Wildbret der Sauen nach Fisch schmecken lassen, was unbedingt zu vermeiden ist. (Auch die genannten Pellets basieren auf Fisch!)
Es gibt keine Vorschrift von EU oder EFSA (European Food Safety Authority), die einer derartigen Kirrung im Wege stehen würde. Pharmakologisch bestehen laut Prof. Dr. Fritz Kemper (Münster) keine Bedenken. Selbstverständlich müssen Fleischabfälle jeder Art, obwohl auch hoch eiweisshaltig, absolut verboten bleiben. Denn es ist unbedingt zu verhindern, dass etwa durch versehentlich beigemengte Abfälle vom Hausschwein gefährliche Krankheitserreger wie z.B. die Schweinepest in Wildschweinbestände gelangen können.
In Abwägung aller geschilderten Umstände sollte die Zulassung von geringen Eiweissmengen an der Kirrung schnellstmöglich erfolgen, um ein drastisches Anwachsen der Wildschwein-Bestände zu verhindern, soweit dieses noch verhindert werden kann.
Autor: Dieter Grimmig
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