Am 28. März 2008 wurden die neuen Statuten des Dachverbands JAGD SCHWEIZ einstimmig genehmigt. Zum ersten Mal kann die Schweizer Jagd mit einer Stimme sprechen, wenn es um Gesetze, Verordnungen und Interessen geht. Vier Landesteile, zwei Jagdsysteme und viele individuelle Meinungen haben sich endlich gefunden.
Aber der Dachverband ist noch nicht stark genug. Das Budget reicht nicht einmal fürs Nötigste. Geschweige denn für Kampagnen, Öffentlichkeitsarbeit, Rechtsgutachten und Lobbying. Aber gerade das ist nötig – und es ist JETZT nötig, nicht irgendwann, wenn alle Kantonalverbände ihre Beiträge angepasst haben.
Die Debatte um die geschützten Grossraubtiere (Wolf, Bär, Luchs) führt mit grosser Wahrscheinlichkeit zu einer Teilrevision des eidgenössischen Jagdgesetzes. Bundesrat Leuenberger und das BAFU (Bundesamt für Umwelt) sind bereits mit Vorbereitungen beschäftigt. Und die Schutzverbände erheben in bewährter Salamitaktik ihre Forderungen: flächendeckender Artenschutz, Verbot der Baujagd, mehr Luchs-Tourismus...
Einschränkungen und Verbotsdrohungen, wohin man blickt! Ein neues Waffenrecht trifft auch die Jäger. Tierschützer verlangen obligatorische Schiesskurse für Jäger – aber die gleichen Kreise behindern die Jagdschiessanlagen, wo sie können.
Die Schweizer Jäger sind nicht unvernünftig und bieten Hand für plausible Regulierungen. Aber sie müssen ihre Interessen genau so entschlossen und intelligent vertreten, wie es ihre Gegner tun. Das geht nur mit grossem Einsatz von Zeit und Geld. Die Beispiele der erfolgreich bestandenen kantonalen Abstimmungen in Aargau (2 x) und Solothurn haben es bewiesen: Es geht, wenn man es richtig macht und wenn ausreichende Mittel bereit stehen.