30.10.09 | Die Technische Kommission Jagdhunde (TKJ) als Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für das Jagdhundewesen (AGJ) in der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft kümmert sich um dieses Problem. Erfreulicherweise gibt es nun bereits neun Persönlichkeiten aus dem Jagdhundelager, die den Kurs und die Schlussprüfung als Ausbilder für SKN-Kurse erfolgreich bestanden haben. Ihre Koordinaten stehen im Internet: www.ag-jagdhunde.ch/news.htm
Darüber, wie es mit der Ausbildung von Ausbildern SKN weitergehen soll, hat sich die TKJ ebenfalls Gedanken gemacht, wie TKJPräsident Dr. Walter Müllhaupt mitteilt. Auch dieses Memorandum ist an der gleichen Stelle der Homepage als PDF zu beziehen. Die wesentlichsten Punkte sind: Empfohlene Jagdhundeausbilder mit Sachkundenachweis sollten aktive Jäger sein und mindestens einen Jagdhund erfolgreich durch AGJ-anerkannte Prüfungen geführt haben. Die Ausbilder müssen aber nicht AGJ/TKJ-Richter sein. Im Weiteren kümmert sich die TKJ jetzt intensiv um die Organisation der weiteren Ausbildung dieser spezialisierten SKN-Ausbilder. Über die Einzelheiten wird ebenfalls auf der angegebenen Website orientiert.
Zusammenfassend heisst es in der Mitteilung: «Die AGJ setzt den mit der SKG eingeschlagenen Weg fort, zeigt aber Verständnis dafür, wenn einzelne TKJ-Richter sich bei anderen Organisationen um den Erwerb der Anerkennung als SKN-Ausbilder bemühen. Die AGJ plant, einige Instruktoren, die dafür qualifiziert sind (vgl. oben) von der AAKA der SKG als Instruktoren und Referenten für den Gruppenleiterkurs und die Ausbildung für den Ausbilder SKN anerkennen zu lassen. Die AGJ wird im nächsten Winter einen Kurs für die Ausbildung zum Gruppenleiter oder eine weitere Eintrittsprüfung und einen weiteren Kurs für die Ausbildung zum Ausbilder SKN organisatorisch begleiten. Für die französisch sprechenden Mitglieder muss ein separater Kurs - sowohl Gruppenleiter als auch SKN - organisiert werden. Selbstverständlich steht auch für diese Mitglieder die Möglichkeit der Eintrittsprüfung offen, sofern sie die Zulassungsbedingungen erfüllen.